Kreisvorstand
Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband. Ihm obliegt insbesondere:
- die Erledigung der politischen und organisatorischen Aufgaben des Kreisverbandes,
- die Vorbereitung der Kreisparteitage und die Durchführung der dort gefassten Beschlüsse,
- die Förderung der Stadtbezirksverbände und Ortsverbände sowie der Vereinigungen und Sonderorganisationen im Kreisverband,
- die Vorbereitung der Aufstellung der Bewerbungen für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Landtag von Nordrhein-Westfalen und für die Kommunalwahlen in der Stadt Bonn,
- die Nominierung von Kandidierenden für die jeweilige Aufstellungsversammlung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Landtag von Nordrhein-Westfalen, zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen in der Stadt Bonn.
- die Verabschiedung des Haushaltsplans des Kreisverbands,
- die Aufnahme neuer Mitglieder.
Außerdem kann der Kreisvorstand zu seiner Unterstützung Arbeitskreise, Fachausschüsse und sonstige Gremien einsetzen. Er bestimmt ihre Aufgaben. Ihre Ergebnisse sind dem Kreisvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.