Kreisvorstand

Kreisvorstand

Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband. Ihm obliegt insbesondere:

  • die Erledigung der politischen und organisatorischen Aufgaben des Kreisverbandes,
  • die Vorbereitung der Kreisparteitage und die Durchführung der dort gefassten Beschlüsse,
  • die Förderung der Stadtbezirksverbände und Ortsverbände sowie der Vereinigungen und Sonderorganisationen im Kreisverband,
  • die Vorbereitung der Aufstellung der Bewerbungen für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Landtag von Nordrhein-Westfalen und für die Kommunalwahlen in der Stadt Bonn,
  • die Nominierung von Kandidierenden für die jeweilige Aufstellungsversammlung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Landtag von Nordrhein-Westfalen, zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen in der Stadt Bonn.
  • die Verabschiedung des Haushaltsplans des Kreisverbands,
  • die Aufnahme neuer Mitglieder.

Außerdem kann der Kreisvorstand zu seiner Unterstützung Arbeitskreise, Fachausschüsse und sonstige Gremien einsetzen. Er bestimmt ihre Aufgaben. Ihre Ergebnisse sind dem Kreisvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.