Verfassungsgerichtshof revidiert eigene Entscheidung von 2009

20.12.2019

Zur Entscheidung der Münsteraner Richter äußert sich der Kreisvorsitzende Dr. Christos Katzidis.

Am heutigen Freitag hat der Verfassungsgerichtshof in Münster die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen zurückgenommen. Dazu erklärt der Kreisvorsitzende der Bonner CDU, Dr. Christos Katzidis:

„Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute seine eigene Entscheidung aus dem Jahr 2009 mit äußerst knapper Mehrheit revidiert. Bei einer Stichwahl ist die Wahlbeteiligung deutlich geringer, denn nach Ausscheiden der eigenen Kandidaten sinkt das Interesse deutlich. Ein Ergebnis in der Stichwahl ist demzufolge wegen der geringen Beteiligung - bezogen auf die Gesamtzahl aller Wähler – weitaus schwächer legitimiert. Diesen Aspekt hat das Gericht nicht in dem Maße gewichtet, wie wir uns dies gewünscht hätten, denn vor zehn Jahren hatte das Gericht damals klar anders entschieden und die Abschaffung der Stichwahl mit der Verfassung für vereinbar erklärt. Nichtsdestotrotz fürchten wir auch keine Stichwahl, denn wir als starke Mitte der Bürgerinnen und Bürger sind mit unserem Oberbürgermeister Ashok Sridharan gut aufgestellt. Bürgernähe, Kompetenz und seine kommunale Verwaltungserfahrung zeichnen ihn im besonderen Maße aus.

In einem zweiten Teil erklärte das Verfassungsgericht heute die vom Landtag beschlossene neue Einteilung der Wahlbezirke, die als Grundlage für die Berechnung der Einwohnerzahl nur Deutsche und EU-Bürger berücksichtigt, für verfassungsgemäß. Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Katzidis.