Wie sind Wahlplakate versichert?

04.02.2022

UBG informiert - Versicherungsschutz der CDU Deutschlands.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sturmtief „Nadia“ ist am Wochenende über Deutschland hinweggefegt – mit schweren Folgen. Bilder von abgedeckten Hausdächern und Rettungskräften, die umgestürzte Bäume beseitigen, bleiben uns im Kopf. Sachschäden zwar schlimm, aber größtenteils reparabel. Viel schlimmer ist die Meldung, die viele Wahlkämpfer aufhorchen ließ: In Beelitz kam ein Fußgänger durch ein umstürzendes Wahlplakat zu Tode.

In den letzten beiden Tagen erreichten mich deswegen viele besorgte Anrufe von Kreisverbänden und Wahlhelfern, die sich nach dem Versicherungsschutz der CDU erkundigten.

Was ist versichert?

Allgemein gilt:
Wahlplakate und Bauzaunplakate sind durch den Haftpflichtversicherungsvertrag der CDU versichert. Wahlhelfer, die Wahlplakate aufhängen, müssen sich keine Sorgen machen, dass sie persönlich haften oder ihre eigene private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden muss.

Aber:
Nicht für alle Schäden, die durch Wahlplakate entstehen, besteht eine Haftung für Schäden, die diese verursachen. Eine Haftung der CDU besteht nur, wenn die CDU Schuld an dem Schaden hat!

Wann hat die CDU Schuld an einem Schaden?

Schuld hat die CDU, wenn sie fahrlässig Wahlplakate, Canvassingstände, Sonnenschirme usw. nicht ordnungsgemäß befestigt und sie sich deswegen im Sturm lösen und umherfliegen können. Dann liegt in der Regel eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und die CDU haftet. Die Regulierung des Schadens wird in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung der CDU übernommen.

Achtung!
Dies gilt nicht für Schäden, die von Dritten verübt wurden oder durch Beschädigungen, Überkleben, Bemalung oder Vandalismus verursacht wurden.
Was tun im Schadenfall?
Bitte dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos. Klären Sie, wie das Plakat befestigt wurde und wie oft Sie dies kontrolliert haben. Bei Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, z. B. bei Lackschäden an Fahrzeugen sollte der Geschädigte mit der Reparatur warten. Eventuell möchte die Versicherung den Schaden selbst begutachten.

Füllen Sie (nicht der Geschädigte!) das Schadenformular aus und reichen Sie mir dieses mit Fotos, eventuell schon vorhandenen Kostenvoranschlägen, usw. ein. Wir kümmern uns dann um die weitere Bearbeitung des Schadens in Zusammenarbeit mit der Versicherung.
Erklären Sie gegenüber dem Geschädigten nicht, dass die CDU den Schaden auf jeden Fall regulieren wird. Dies ist immer eine Einzelfallprüfung, die die Versicherung vornimmt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Infoblättern zur Haftpflichtversicherung:
Infoblatt "Haftpflicht"
Infoblatt "Wahlplakat"
Schadenanzeige
Versicherungsbestätigung

Was ist mit den ehrenamtlichen Helfern?
Die ehrenamtlichen Helfer der CDU sind auch versichert. Sollten Sie z. B. von der Leiter fallen und sich verletzten, sind sie über die CDU Unfall versichert und ggfs. über die Verwaltungsberufsgenossenschaft für die Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten versichert.

Nähere Informationen finden Sie hier:
Infoblatt "Unfallversicherung"
Schadenanzeige
Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Unfallanzeige für Ehrenamtliche

Bei Fragen melden Sie sich gerne jederzeit bei mir!

Mit freundlichen Grüßen

Barbara von Meer
Leitung Datenschutz & Recht, Marketing und Personal / Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Union Betriebs-GmbH
Egermannstr. 2
53359 Rheinbach
Telefon: +49 (0) 22 26 - 8 02 - 0
Telefax: +49 (0) 22 26 - 8 02 - 111
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