75 Jahre Grundgesetz: Wieso spielt Bonn für die Bundesregierung im Jubiläumsjahr bloß eine Nebenrolle?

08.03.2024

Pressemitteilung CDU Kreisverband Bonn

75 Jahre Grundgesetz:

Wieso spielt Bonn für die Bundesregierung im Jubiläumsjahr bloß eine Nebenrolle?

Am 23. Mai 2024 jährt sich die Verkündung des Grundgesetzes in Bonn und damit die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland zum 75. Mal – ein Anlass zum Feiern. Doch große Feierlichkeiten und ein vom Bund organisiertes Festprogramm wird es in Bonn nicht geben. Christoph Jansen, Kreisvorsitzender der CDU Bonn, äußert sich dazu kritisch:

„Bonn ist die Geburtsstadt des Grundgesetzes. Dieses bildet bis heute die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dank dieses historischen Ereignisses konnte die Bundesrepublik zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas heranwachsen. Es ist vollkommen unverständlich, dass Bonn bei der Planung des Jubiläumsjahres für die Bundesregierung offenbar keine besondere Rolle spielt. Gerade in Zeiten, in denen Populisten eine antidemokratische Politik propagieren und mancher Aktivist einen „Systemwechsel“ fordert, ist es wichtig, die Gründung unserer demokratischen Ordnung ins Bewusstsein zu rücken. Bonn also Geburtsstätte unserer Verfassung ist damit ebenso wie der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer untrennbar verbunden und muss entsprechend gewürdigt werden. Stattdessen verlagert der Bund die Feierlichkeiten fast vollständig nach Berlin. Ich frage mich, ob und inwiefern sich die Bonner Bundestagsabgeordneten in diesem Zusammenhang für die Bundesstadt eingesetzt haben.“

Der Landesparteitag der CDU NRW hatte auf Initiative des CDU-Bezirksverbandes Mittelrhein am 28.10.2023 die Bundesregierung einstimmig dazu aufgefordert,  Bonn als zentralen Ort für die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes zu würdigen, Bonn als Geburtsstadt des Grundgesetzes in die Öffentlichkeitsarbeit zu den in Berlin stattfindenden Feierlichkeiten zu integrieren und  Bonn als Austragungsort für eine jährliche öffentliche Veranstaltung der Bundesregierung zur Bedeutung des Grundgesetzes für die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzusehen.

Für den 25. Mai ist in Bonn lediglich ein Bürgerfest und ein Tag der offenen Tür in einigen Bundesinstitutionen vorgesehen. Dafür hat der Rat der Bundesstadt Geld in Höhe von 250.000 Euro für die Durchführung bewilligt. In Berlin wiederum plant der Bund am 23. Mai einen großen Staatsakt und in den folgenden Tagen findet in der Hauptstadt ein „Demokratiefest" statt, an dem sich neben dem Bundespräsidenten, dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligen.

„Während in Berlin also ein großer Staatsakt und umfangreiches Festprogramm stattfindet, beschränkt sich der Beitrag des Bundes in Bonn darauf, im ehemaligen Regierungsviertel einen ‚Tag der offenen Tür‘ durchzuführen. Diese Pläne werden unserer Stadt mit ihrer historischen und bundesdeutschen Bedeutung überhaupt nicht gerecht. Zumal es den Tag der offenen Tür am Bonner Amtssitz des Bundespräsidenten auch in den letzten beiden Jahren und vor Corona schon gegeben hat“, so Jansen.

„Das Jubiläum ist eine große Chance gewesen, die Stadt Bonn als zweites politisches Zentrum mit ihren zahlreichen Institutionen der internationalen und Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklung, Umwelt sowie das Profil als exzellenter Wissenschaftsstandort in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen. Mit diesem Profil führt Bonn das historische bundesrepublikanische Erbe fort und leistet einen relevanten Beitrag zur aktuellen Politik der Bundesregierung.“

Bei Rückfragen erreichen Sie Christoph Jansen unter 0151-22111125 oder mail [at] christophjansen.com